12-Punkte-Übergangsprogramm zur Befreiung der Tiere

1.          

Enteignung, Verstaatlichung und Konversion der Tierindustrie zu einer vernünftigen, d.h. demokratisch geplanten, von den Produzenten kontrollierten, nachhaltigen und bio-veganen Produktion, beginnend mit der Fleischindustrie, dem profitabelsten und politisch-kulturell am tiefsten verwurzelten Zweig der Tierausbeutung, und Schließung privater Tierausbeutungsinstitutionen, die nicht umgebaut werden können.

2.          

Sofortige Abschaffung aller informellen und prekären Arbeitsverhältnisse (keine befristeten Arbeitsverträge, keine Werk- und Leiharbeitsverträge u.a.), unverzügliches Ende der Überausbeutung migrantischer Beschäftigter und von Frauen in der Fleischindustrie (gleicher – bedarfsgerechter – Lohn für gleiche Arbeit, Aufhebung der nach privatwirtschaftlichen Interessen organisierten Migrationspolitik, Schaffung von Aufenthaltssicherheit und konsequente Verfolgung aller Formen von Gewalt und Benachteiligung) sowie eine signifikante Senkung der Arbeitszeit (30 Stundenwoche) bei vollem Lohnausgleich und demokratische Kontrolle der Betriebe durch die Beschäftigten.

3.          

Verbot aller kommerziellen Im- und Exporte von Tieren, wie z.B. derzeit für Schlachthäuser, Zoos, Zirkusse, Versuchslabore, für den privaten Gebrauch usw., und aller Exporte von Tierwaren, um die Abhängigkeit und Ausbeutung der Peripherien im kapitalistischen Weltsystem zu reduzieren.

4.          

Anerkennung und Durchsetzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Tieren.

5.          

Politische Repräsentation der Interessen und Bedürfnisse von Tieren durch menschliche Vertreter im demokratischen Entscheidungsprozess, inklusive der Möglichkeit, dass Einzelpersonen oder Tierrechtsorganisationen Rechte für Tiere einklagen und vertreten können.

6.          

Einrichtung eines Entschädigungs- und Finanzierungsfonds aus den Profiten der Tierkapitalisten für

6.1

die Etablierung großflächiger geschützter Lebensräume in Stile von Lebenshöfen für Tiere, die aus der Ausbeutung und Unterdrückung entlassen werden, mit garantierter Lebensmittel-, medizinischer und Notfallversorgung bis zum natürlichen Tod, beginnend mit den Flächen ehemaliger Tierhaltungsunternehmen;

6.2

die Entwicklung von alternativen Arbeitsplätzen, Ausbildungs- und Umschulungsprogrammen für die ehemaligen Arbeiter der Tierindustrie;

6.3

die Behandlung von gesundheitlichen Problemen infolge von (körperlichen wie psychischen) Schäden durch die Arbeit in der Tierindustrie und durch den Betrieb der Tierindustrie, wie z.B. bei Antibiotikaresistenzen, Erkrankungen durch Zoonosen, verunreinigtes Grundwasser usw.;

6.4

die Wiederherstellung natürlicher Kreisläufe (die z.B. durch die Boden- und Grundwasserverschmutzung durch Nitrate gestört sind), und der Biodiversität in den Metropolen und in den globalen Peripherien in Übereinstimmung mit den politisch-ökonomischen Interessen der lokalen Bevölkerung;

6.5

die Wiederaufnahme eines zivilen Lebens für inhaftierte und Entschädigung für verurteilte Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivisten.

7.          

Umgehende Schließung staatlicher bzw. öffentlicher Einrichtungen wie Zoos, Tierversuchslabore, militärische Tiereinsätze und Stopp aller Tierversuche und staatlicher bzw. öffentlicher Forschungsprogramme für chemische, militärische und ähnliche Zwecke, bei denen Versuche an Tieren vorgenommen werden.

8.          

Einstellung aller Finanzierungen, Subventionen, Steuererleichterungen, Werbung, Exportförderungen und -garantien usw. für das Tierkapital, seine politischen Vorfeldorganisationen und Interessenverbände.

9.          

Finanzierung, Subventionen, Steuererleichterungen – alle Formen staatlicher Unterstützung und ideeller Förderung – für

9.1

den Aufbau einer biologisch-veganen und demokratisch von den Beschäftigten verwalteten Landwirtschaft, die Entwicklung veganer (Ersatz-)Produkte, für Forschungs-, Informations- und Arbeitsplatzprogramme in diesem Sektor;

9.2

die Einrichtung wilder Naturreservate, die höchstens zu wissenschaftlichen Forschungszwecken genutzt werden dürfen, aber sonst von menschlicher Nutzung ausgeschlossen werden, um als Refugien für ausgebeutete Tiere und zur Wiederbelebung der Natur und ihrer für eine nachhaltige Wirtschaft notwendigen Prozesse (Biodiversität, CO2-Senke usw.) im Stile der sowjetischen Zapovedniks zu dienen;

9.3

die je nach gesellschaftlich-natürlichem Bedarf nötige und je nach Bodenbeschaffenheit, Lage usw. mögliche Renaturierung oder Umwidmung der einst von der Tierindustrie genutzten Landflächen zum Anbau bio-veganer Lebensmittel und anderer Produkte unter der demokratischen Kontrolle der Arbeiter über den Grund und Boden und die landwirtschaftliche Produktion;

9.4

eine tierfreundliche akademische Forschung und Lehre in den Natur- und Sozialwissenschaften, allen voran zur Entwicklung und Implementierung von Testmethoden als Ersatz für Tierversuche in der Medikamentenentwicklung;

9.5

bio-vegane und demokratisch verwaltete Ernährungsproduktion und damit verbundene Projekte sowie Initiativen in der globalen Peripherie, die den Aufbau progressiver Bewegungen und von Ernährungssouveränität fördern und die Abhängigkeit von den imperialistischen Zentren insbesondere in den Tierindustrien abbauen;

9.6

eine vegane Lebensweise (Ernährung, Kleidung usw.) in staatlichen Institutionen (Schulen, Universitäten, Kantinen usw.) und von Projekten bzw. Initiativen, die die Öffentlichkeit diesbezüglich aufklären;

9.7

kulturell-wissenschaftliche Anstrengungen zum Verständnis der Lebensweisen und Individualität von Tieren, zur Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen und Tieren und zur kulturellen Verarbeitung der Beziehungen von Menschen und Tieren in allen Kunstformen (Literatur, Musik, Malerei, Architektur, Video usw.), inklusive zur Erinnerung ihrer Ausbeutung in der Tierindustrie. Wenn etwa, wie im Fall von Zoos, keine Konversion möglich ist, können diese zu Erinnerungsorten, Museen und/oder Ateliers umgebaut werden.

10.        

Unterstützung aller internationalen Anstrengungen, die Ausbeutung von Tieren zu reduzieren oder abzuschaffen unter der Bedingung, dass damit nicht die (Über-)Ausbeutung von Arbeitern und der Natur intensiviert oder die allgemeinen Lebensbedingungen verschlechtert werden.

11.        

Entlassung aller und Generalamnestie für die inhaftierten Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivisten, die aufgrund von Tierbefreiungen und ähnlichen Aktionen des zivilen Ungehorsames verurteilt worden sind.

12.        

Beendigung aller geheimdienstlichen, polizeilichen und juristischen Verfolgung der Tierrechts- und Tierbefreiungsbewegung und ihrer Aktivisten und Aufarbeitung der an ihnen begangenen Verbrechen.

Teil 1: Ein Diskussionsbeitrag zur Strategie der Tierbefreiungsbewegung als Teil der revolutionären Linken